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FAQ

Wie viele Songs sind optimal während der Trauung?

Normalerweise hängt die Anzahl der Songs von der Struktur und Länge der Trauung selbst ab. Im Schnitt sind es 5-7 Songs. Jedoch ist jede Trauung einzigartig und individuell und somit kann jedes Brautpaar selbst entscheiden, wie viele Songs es während ihrer Trauung möchte.

Dürfen wir individuelle Songs auswählen?

Jedes Brautpaar hat die Möglichkeit, für die Trauung individuell Songs auszuwählen, welche am besten zu ihnen passen. Ich sende Euch zudem auch mein Repertoire zu, in welchem die schönsten Hochzeitssongs zu finden sind.

Welches Instrument passt am besten zu unserer Trauung?

Wie in den Paketen erklärt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, was die instrumentale Begleitung betrifft. Am häufigsten werde ich „alleine“ mit Piano und Stimme gebucht. Abhängig von der Songauswahl kann ich Euch dann gerne empfehlen, welches zusätzliche Instrument passen würde.

Ist ein persönliches Treffen im Voraus möglich?

Ein persönliches Treffen vor der Hochzeit ist leider nicht möglich. Wir besprechen Eure Wünsche bei einem Video Call oder Telefonat, was für mich völlig ausreicht, um Euch an Eurem großen Tag bestmöglich zu begleiten. Zudem stehe ich Euch für Fragen immer via Mail und WhatsApp zur Verfügung.

Wieso braucht es eine Anzahlung?

Eine Anzahlung garantiert mir die Einhaltung des Termins von Seiten des Brautpaares. Nach der Anzahlung ist der gewünschte Termin für Euch reserviert und ich lehne alle anderen Anfragen ab. Um mich abzusichern, muss ich eine Anzahlung, sozusagen als Terminreservierungsgebühr, verlangen.

Was passiert, wenn wir den Termin unserer Trauung verschieben/absagen?

Die Anzahlung gilt als nicht erstattbare Terminreservierungsgebühr.

VERSCHIEBUNG
Wird der Termin verschoben, so bemühen sich beide Seiten um einen Ersatztermin, an dem die Künstlerin noch freie Kapazität hat. Die Anzahlung zählt dann für den neuen Termin.
Wird kein geeigneter Termin gefunden, so wird die Anzahlung gänzlich einbehalten.

ABSAGE
Bei Absage wird die Anzahlung gänzlich einbehalten, um den Ausfall zu entschädigen. Ausnahme bilden Ausfälle wegen höherer Gewalt (Pandemie, Umweltkatastrophe, Krieg, Unfall, Krankheit, Todesfall).

Was passiert, wenn die Künstlerin erkrankt/ausfällt?

In diesem Fall werde ich mich bestmöglich um eine*n Ersatzkünstler*in bemühen. Die Anzahlung wird zu 100% rückerstattet.